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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vormerkung

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von der TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH an Dritte weiter-gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichtet ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/ Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in Höhe der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§ 2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das die von der TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe
der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 3 Vorkenntnis

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von 3 Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 4 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen.

Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Im Übrigen haftet die TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach dem gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Vertragsabschluss / Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit dem Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist.

Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unseren Nachweis-oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist die Provision vom Auftraggeber an die TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftragsgebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 7 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Mietvertrag-/ Kaufvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der
TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 8 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch gegenüber der TS Grundstücksverwaltungs und Projektierungs GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft
liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 9 Gerichtsstand

Handelt es sich auch bei unseren Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Siegen vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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